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   BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82   

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BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82 (https://dejure.org/1982,16099)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82 (https://dejure.org/1982,16099)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 1982 - BReg. 1 Z 11/82 (https://dejure.org/1982,16099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine gemeinschaftliches Testament; Bestimmung eines gemeinsamen Schlußerben ; Wirklicher oder mutmaßliche Willen des Testierenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82
    Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht Ein zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gegene Schluß möglich ist, mag selbst ein anderer Schluß näher oder zumindest ebenso nahe gelegen haben (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1971, 147/154; 1976, 67/75 f.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNrn. 47, 48, Jansen FGG 2. Aufl. RdNrn. 20, 21, je zu § 27 FGG).

    Hierbei muß der gesamte Inhalt der Erklärungen einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, z.B. Äußerungen des Erblassers nach dem Tode seiner Ehefrau, als Ganzes gewürdigt und auch die allgemeine Lebenserfahrung berücksichtigt werden (BGH LM § 133 BGB [B] Nr. 1; BayObLGZ 1976, 67/75).

  • RG, 14.02.1927 - IV 766/26

    Gemeinschaftliches Testament

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82
    Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind die von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament ( §§ 2265, 2267 BGB ) getroffenen Verfügungen wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, oder anders ausgedrückt, wenn jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen ist und nach dem Willen der Testierenden mit ihr stehen oder fallen soll (RGZ 116, 148 f.; 170, 163/172; BayObLGZ 1964, 94/97; Staudinger BGB 10./11. Aufl. § 2270 RdNr. 3; Palandt BGB 41. Aufl. Einf. v. § 2265 Anm. 3 c).

    Es ist auch möglich, daß nach dem Willen der gemeinschaftlich testierenden Ehegatten hinsichtlich einer von ihnen getroffenen Verfügung nur ein einseitiges Abhängigkeitsverhältnis bestehen soll (RGZ 116, 148 f.; vgl. Senatsbeschluß vom 23.1.1981 - BReg. 1 Z 132/80 - m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
    Auszug aus BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82
    Den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 2) und 3) durfte das Landgericht nicht endgültig abweisen, weil das Amtsgericht darüber noch nicht entschieden, sondern eine Entscheidung nur durch Vorbescheid angekündigt hatte (BayObLGZ 1981, 69/70 f.); insoweit durfte es die Sache an das Amtsgericht zur anderweiten Behandlung und Entscheidung zurückverweisen.

    Dagegen hätte das Landgericht über den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 5), welcher in der von diesem angefochtenen Entscheidung des Amtsgerichts endgültig zurückgewiesen worden war, nach Aufhebung dieser Entscheidung eine eigene Sachentscheidung treffen sollen (BayObLGZ 1954, 71/74; 1962, 42/46; 1964, 6/17; OLG Hamm OLGZ 1968, 80/83; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 6 a.E., Jansen RdNrn. 12, 13, je zu § 25 FGG; vgl. BayObLGZ 1981, 69/71).

  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82
    Die Frage, ob eine Verfügung von Todes wegen eindeutig und damit nicht auslegungsfähig (vgl. BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1965, 53/56) oder aber ihr Wortlaut unklar und damit auslegungsbedürftig ist, ist eine Rechtsfrage, die vom Gericht der weiteren Beschwerde nachzuprüfen ist (BGH WPM 1971, 54; BayObLGZ 1976, 122/123 f.).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82
    Die Schlußfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht Ein zwingend sein; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gegene Schluß möglich ist, mag selbst ein anderer Schluß näher oder zumindest ebenso nahe gelegen haben (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1971, 147/154; 1976, 67/75 f.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNrn. 47, 48, Jansen FGG 2. Aufl. RdNrn. 20, 21, je zu § 27 FGG).
  • RG, 11.03.1909 - IV 304/08

    Kann die Erbeseinsetzung der gesetzlichen Erben wegen Irrtums über den Kreis der

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82
    Auf die Wirksamkeit der Testamentsanfechtung wegen Irrtums ( § 2078 BGB ) kam es danach nicht mehr an, weil schon die - der Anfechtung stets vorgehende - Auslegung des Testaments dem wahren Willen des Erblassers zur Wirksamkeit verhilft (vgl. RGZ 70, 391/393; BGH LM § 2100 BGB Nr. 1; BayObLGZ 1966, 390/396; 1980, 42/50; Palandt § 2078 BGB Anm. 1 a m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82
    Auf die Wirksamkeit der Testamentsanfechtung wegen Irrtums ( § 2078 BGB ) kam es danach nicht mehr an, weil schon die - der Anfechtung stets vorgehende - Auslegung des Testaments dem wahren Willen des Erblassers zur Wirksamkeit verhilft (vgl. RGZ 70, 391/393; BGH LM § 2100 BGB Nr. 1; BayObLGZ 1966, 390/396; 1980, 42/50; Palandt § 2078 BGB Anm. 1 a m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 05.12.1966 - BReg. 1a Z 32/66

    Bedingung; Wirkung; Rechtsgeschäft; Zukünftig; Ungewiß; Abhängig

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82
    Auf die Wirksamkeit der Testamentsanfechtung wegen Irrtums ( § 2078 BGB ) kam es danach nicht mehr an, weil schon die - der Anfechtung stets vorgehende - Auslegung des Testaments dem wahren Willen des Erblassers zur Wirksamkeit verhilft (vgl. RGZ 70, 391/393; BGH LM § 2100 BGB Nr. 1; BayObLGZ 1966, 390/396; 1980, 42/50; Palandt § 2078 BGB Anm. 1 a m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 18.03.1965 - BReg. 1b Z 4/65

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Erklärung eines Erbverzichts in

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82
    Die Wechselbezüglichkeit muß für jede einzelne Verfügung des gemeinschaftlichen Testaments gesondert geprüft werden (BGH LM § 2270 BGB Nr. 2; BGH FamRZ 1957, 129; BayObLG a.a.O. und BayObLGZ 1965, 86/92 f.).
  • RG, 13.11.1942 - VII 60/42

    1. Sind die Anwartschaftsrechte aus einer bedingten Nacherbfolge abtretbar? 2.

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82
    Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind die von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament ( §§ 2265, 2267 BGB ) getroffenen Verfügungen wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, oder anders ausgedrückt, wenn jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen ist und nach dem Willen der Testierenden mit ihr stehen oder fallen soll (RGZ 116, 148 f.; 170, 163/172; BayObLGZ 1964, 94/97; Staudinger BGB 10./11. Aufl. § 2270 RdNr. 3; Palandt BGB 41. Aufl. Einf. v. § 2265 Anm. 3 c).
  • BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71
  • BayObLG, 31.05.1976 - BReg. 1 Z 32/76
  • BayObLG, 14.11.1974 - BReg. 1 Z 73/74
  • BayObLG, 06.06.1978 - BReg. 1 Z 65/78
  • OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16

    Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament

    Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Az.: 1 Z 11/82, Rechtspfleger 1982, 285) können auch die Äußerungen des überlebenden Ehegatten zur Frage der Wechselbezüglichkeit mit zu berücksichtigen sein.
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2016 - 3 Wx 111/16

    Auslegung zweier gemeinschaftlicher Testamente - Schlusserbeneinsetzung

    Die gegenseitige Erbeinsetzung und die Schlusserbeneinsetzung durch die Ehegatten müssen nicht zwingend in einer Urkunde erfolgen; möglich ist es auch, diese Regelungen in verschiedenen Urkunden in zeitlichem Abstand zu treffen, sofern der Wille der Testierenden dahin geht, nunmehr beide Verfügungen als eine Einheit gelten zu lassen (BayObLG, Beschluss vom 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82, BeckRS 2010, 15400; FamRZ 1984, 211; Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 2269 Rn. 16).
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